belétage® hamburg

Februar 2025

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Wichtige Informationen

Auf- und Abbauzeiten

Öffnungszeiten

07. Februar 2024: 09:30 – 18:00 Uhr
08. Februar 2024: 09:30 – 17:00 Uhr

Aussteller können mit ihrer Ausstellerkarte das Veranstaltungsgelände während der Messetage ab 8.00 Uhr und bis 18.00 Uhr betreten. Aus Sicherheitsgründen werden die Hallen danach gesperrt. Der Stand muss während der gesamten Dauer der Messe zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein.

Aufbauzeiten

06. Februar 2024: 14.00 – 21.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Aufbauarbeiten bis spätestens 21.00 Uhr abgeschlossen sein müssen. Falls Sie außerhalb der genannten Zeiten kostenpflichtig arbeiten wollen, holen Sie sich eine Sondergenehmigung per E-Mail. Anlieferungen über 7,5 t bitte über die August-Kirch-Str. 17 vornehmen – Anfahrtsübersicht.

Abbauzeiten

Die Abbauzeit beginnt nach Beendigung der Veranstaltung.

08. Februar 2024: 17.00 – 21.00 Uhr
09. Februar 2024: 08.00 – 11.00 Uhr

Am letzten Veranstaltungstag dürfen die Ausstellungsflächen erst nach Veranstaltungsende geräumt bzw. die Messegüter verpackt und 30 Minuten nach Veranstaltungsende aus der Messeanlage entfernt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Abbauarbeiten spätestens um 11.00 Uhr abgeschlossen sowie die Räumungsarbeiten erfolgt sein müssen und die Standfläche leer übergeben werden muss. Verbleibendes Restmaterial wird nach diesem Zeitpunkt von der Messe entfernt und abtransportiert, Entsorgungskosten werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Einsatz für das Material sowie eventuelle Ausstellungsstücke wird nicht geleistet.

Aufbaubedingungen

Die Flächenmiete der belétage® beinhaltet die Kosten für den Grundaufbau (Rück- und Trennwände, Präsentationsständer, Tisch und Stühle je nach Standgröße). Zusätzliches Mobiliar kann extra bestellt werden. Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr Messeteam.

Die Überschreitung der örtlich zugelassenen Aufbauhöhe über das Normalmaß von 2,50 m durch Überbauten, Beschriftungen und Dekorationen jeder Art ist nicht gestattet.

Sämtliche Wände, die an Besuchergänge grenzen (insbesondere auch bei Inselständen), dürfen nur zu einem Drittel vollflächig verbaut werden und sind entsprechend aufgelockert zu gestalten.

Es darf unter keinen Umständen selbstklebender Teppich verwendet werden, da dieser den Hallenboden beschädigt und die Klebstoffrückstände kaum mehr zu entfernen sind. (Das Entfernen der Kleberückstände sowie die notwendige Reparatur des Bodens wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.)

Abhängungen:
Abhängungen jeglicher Art sind nicht gestattet.

Foyers:
Das Befahren der Foyers mit Hubwägen, Staplern sowie Elektrogabelhubwägen ist strengstens verboten! Bitte benutzen Sie die Beladetore der Hallen. Verursacher haften für Schäden!

Veranstaltungsabnahme / Kollaudierung:
Die Behördenabnahme findet am letzten Aufbautag ab 18 Uhr statt. Zur Beantwortung von Detailfragen bzw. Vorlage von technischen Unterlagen ersuchen wir Sie, Ihren Stand zu dieser Zeit mit einer kompetenten Person (hinsichtlich Aufbauten, Absauganlagen, div. Ausstellungsstücke) zu besetzen.

Ausstellerbedingungen

Zusätzlich zu den Messebedingungen bringen wir Ihnen die folgenden Informationen zur Kenntnisnahme:

Verkauf:
Bitte beachten Sie Punkt 10 der allgemeinen Messebedingungen, nach dem der Verkauf oder die Auslieferung von Mustern während der Fachmesse nicht erlaubt ist (Preisgesetznovelle 1982).

Vorführungen:
Laut Punkt 20 der Messebedingungen wird darauf hingewiesen, dass jegliche Geräuschentwicklung, im Zusammenhang mit akustischen oder audiovisuellen Vorführungen auf dem Messestand, in der Weise gestaltet werden muss, dass ein Ausmaß von 40 DBA, gemessen an der Standgrenze, nicht überschritten wird.

Messepersonal:
Wir bitten Sie, während der Messe, insbesondere während der Aufbauphase, auf die Anmeldung, Versicherung und Bewilligung der Arbeitskräfte zu achten. Bitte weisen Sie Ihre jeweiligen Aufbaupartner und Subfirmen ebenfalls auf dieses Erfordernis hin.

Gewinnspiele auf der Messe:
Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung:
beletage@expo-experts.at

Kraftfahrzeuge:
Sollten Sie Fahrzeuge auf Ihrem Messestand präsentieren, beachten Sie bitte, dass die Tanks vollständig entleert sind, die Batterien abgeklemmt sind und der Fahrzeugschlüssel am Messestand verfügbar ist.

Eigenständige Müllentsorgung:
Wir weisen darauf hin, dass die Entsorgung sämtlicher Verpackungs- und Standbaumaterialien (das sind vorwiegend Einwegteppiche, Spanplatten, etc.), die beim Auf- und Abbau Ihres Messestandes anfallen, ohne Ausnahme von Ihnen selbst bzw. durch das beauftragte Standbauunternehmen oder den Lieferanten zu erfolgen hat. Wir ersuchen Sie, alle in die Messeplanung Involvierten in Ihrem Haus darüber zu informieren, da wir bei Nichtbefolgung leider gezwungen sind, eine externe Entsorgung zu beauftragen und Ihnen die anfallenden Kosten für die Müllentsorgung in Rechnung zu stellen. Wir sehen uns zu dieser notwendigen Maßnahme angesichts der enormen Kosten für die Müllentsorgung bzw. -deponierung im Interesse aller Aussteller gezwungen und hoffen auf Ihr Verständnis und Ihre aktive Mithilfe. Bei Fragen in Hinblick auf Entsorgungsmöglichkeiten kontaktieren Sie bitte den zuständigen Hallenmeister.

Lebensmittel-Informationsverordnung

Es gilt die Lebensmittel-Informationsverordnung des Lebensmittelverbands: Link

Messebedingungen 

Die Messebedingungen / Geschäftsbedingungen der Austrian Exhibition Experts GmbH finden Sie hier.

Rauchverbot

Laut derzeit gültiger Rechtslage gilt innerhalb von geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen ein generelles Rauchverbot.

Dieses Gesetz kommt damit auch in der Kuppel Hamburg vollinhaltlich zur Anwendung. Das heißt, dass am gesamten überdachten Gelände allen Personen das Rauchen ausnahmslos nur in den gekennzeichneten Raucherzonen im Freien erlaubt ist. Auch wird dezidiert darauf hingewiesen, dass an den Messeständen ebenfalls ausnahmslos nicht geraucht werden darf. Das Rauchverbot gilt sowohl während der Veranstaltung als auch während dem Auf- und Abbau. Der Gesetzgeber sieht bei Zuwiderhandeln Anzeigen und empfindliche Geldstrafen für den Verursacher vor! Wir ersuchen Sie, diese klare gesetzliche Bestimmung, auch im Sinne des Nichtraucherschutzes, konsequent einzuhalten.

Sicherheitsbestimmungen

Austrian Exhibition Experts GmbH ist für die Dauer der Veranstaltung Mieterin der Location. Für die Dauer des Aufbaus, der Veranstaltung und des Abbaus gelten die Hausordnung sowie die Techn. Richtlinien der Location, die für uns als Messeveranstalter und in der Folge für unsere Kunden bindend sind.

Arbeitsschutz

Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragen Firmen sind für die Betriebs-sicherheit und die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften auf seinem Stand/ in seinem Veranstaltungsbereich selbst verantwortlich. Die Auf- und Abbauarbeiten dürfen nur unter Beachtung der jeweils geltenden arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Der Aussteller/ Kunde und die von ihm beauftragten Firmen haben insbesondere sicherzustellen, dass es bei ihren Auf- und Abbauarbeiten nicht zu einer Gefährdung anderer anwesender Personen kommt. Soweit erforderlich, hat der Aussteller/ Kunde für eine angemessene Koordination zu sorgen, durch die die Arbeiten aufeinander abgestimmt werden.

Der Betrieb lärmverursachender Maschinen und Geräte soll im Interesse der anderen Aussteller/ Kunden und Besucher möglichst eingeschränkt bleiben.

Elektroanlagen/Standinstallationen

Jegliche Installation/Inbetriebnahme von Anlagen oder Geräten ist nur mit Genehmigung durch den Veranstalter zulässig.

Sicherheitseinrichtungen

Feuermelder, Druckknopfmelder, Rauchmelder, Hydranten- Feuerlöscherkästen und andere als solche gekennzeichnete Sicherheitseinrichtungen dürfen weder verbaut, verstellt oder als Dekorationsgegenstand genutzt werden und müssen jederzeit klar ersichtlich, erkennbar sowie uneingeschränkt benutzbar sein. Die in den Hallen angebrachten Hydrantenkästen dienen ausschließlich zur Brandbekämpfung und dürfen nur zu dieser verwendet werden. Sämtliche Hallen inkl. Nebenräume sind mit einer automatischen Brandmeldeanlage (Rauchmelder) ausgestattet.

Hallengänge, Notausgänge

Bitte beachten Sie, dass die vorgegebenen Gangbreiten unbedingt einzuhalten sind und nicht durch Dekorationen, abgestellte oder in den Gang hineinreichende Gegenstände eingeengt werden dürfen (z.B. Schlitten von div. Maschinen, Fahnen, etc.). Notausgänge sowie deren Kennzeichnung dürfen nicht verbaut, überbaut, versperrt, verhängt oder sonst unkenntlich gemacht oder außer Betrieb gesetzt werden. Sämtliche Notausgänge in den Innenbereichen sowie in den Außenbereichen sind ständig freizuhalten.

Feuerwehrzonen

Die ausgewiesenen Feuerwehrzonen sowie die durch Halteverbotszeichen gekennzeichneten Anfahrts- und Bewegungszonen für die Feuerwehr sind ständig für den gesamten Zeitraum (Aufbau – Messe – Abbau) so freizuhalten, dass ein ungehindertes Zufahren der Einsatzfahrzeuge sichergestellt ist. Bitte halten Sie die Parkverbote in den Lade- und Feuerwehrzonen unbedingt ein. Fahrzeuge und Gegenstände, die auf den Rettungswegen und den Sicherheitsflächen abgestellt sind, werden auf Kosten und Gefahr des Besitzers entfernt. Wir haben als Veranstalter darauf keinen Einfluss. Wir ersuchen um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Einhaltung der behördlichen Auflagen.

Bitte befolgen Sie die Anweisungen des Parkplatz-Personals, um einen raschen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Feuerpolizeiliche Auflagen

Die Brandschutzauflagen sind der Versammlungsstättenverordnung (VstättVO) Hamburg §32-§35 zu entnehmen.

Ergänzend gelten folgende Auflagen:
Die zur Dekoration verwendeten Materialien müssen den feuerpolizeilichen Richtlinien entsprechen müssen. Die Ausstattungsstoffe müssen den brandschutztechnischen Bestimmungen (B1 = schwer brennbar, Q1 = schwach qualmend und Tr = nicht tropfend) entsprechen. Leicht brennbare Materialien wie naturbelassenes Stroh, Heu und Rindenmulch sind grundsätzlich nicht erlaubt, bedürfen der Imprägnierung und müssen bei der Messeleitung im Vorfeld angemeldet werden (Feuerlöscher am Stand). Ausgestellte Kerzen dürfen grundsätzlich nicht entzündet werden, Holzwolle zur Dekoration ist verboten. Brennbare Flüssigkeiten oder Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen) dürfen nicht in Originalgebinden auf den Messeständen präsentiert werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass diese Exponate nur als leere Attrappen – Gebinde zum Einsatz kommen. Sämtliche Hallen dürfen nicht mit Kraftfahrzeugen (Pkw, Lkw, usw.) befahren werden. Für Ausnahmen muss dies im Vorhinein mit der Messeleitung sowie dem Hallenmeister abgeklärt werden.

In sämtlichen Hallen und Nebenräumen dürfen keine lösemittelhaltigen Reinigungsmittel (zB Nitro o. ähnl.), Farben, Lacke oder Klebstoffe eingesetzt werden.

Zusätzliche Forderungen zur Sicherheit und zum Brandschutz für eine Standfläche, einen Messestand bzw. einen Veranstaltungsbereich können von Seiten der Bauaufsichtsbehörde, der Polizei, der Brandschutzdienste, der Kuppel Hamburg oder der Austrian Exhibition Experts GmbH gestellt werden, wenn sich aus Art und Umfang der geplanten Veranstaltung erhöhte Risiken für Personen und Sachwerte ergeben.

Verhalten vor Ort

Aktivitäten am Messestand
Standpromotion sind dem Messeteam schriftlich zu melden. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass diese ausnahmslos nur dann genehmigt werden, wenn: die Aktivität innerhalb des Standes und nicht an der Standgrenze situiert wird, für die zu erwartende Zahl der Zuseher/Teilnehmer genügend Platz innerhalb des Messestandes nachgewiesen werden kann, die Abstrahlung des Tones in das Standinnere erfolgt und nicht in Richtung Standbegrenzung abgestrahlt wird, wobei der maximale Geräuschpegel an der Standgrenze 70 dB(A) nicht überschreiten darf, die Nachbarstände weder optisch noch akustisch belästigt werden, die geplanten Aktivitäten zeitgerecht bis spätestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn unter Beigabe einer genauen Skizze und mit detaillierter Ablaufbeschreibung gemeldet werden.

Verteilung von Werbematerial, Detailverkauf, Warenproben
Drucksorten und Werbemittel dürfen nur innerhalb des zugewiesenen Standes verteilt werden. Werbeaktivitäten außerhalb des Standes sind kosten- und genehmigungspflichtig und ausnahmslos nur in den Foyers, Übergängen und im Freigelände gestattet. Befragungen durch externe Firmen sind nicht gestattet. Jede entgeltliche Abgabe von Waren oder Dienstleistungen durch den Aussteller oder dem Aussteller zurechenbare Dritte in der Kuppel Hamburg, auch wenn die Bezahlung der Waren oder Dienstleistungen nicht während der Messe sondern zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zulassung durch den Veranstalter untersagt. Ein Verstoß gegen dieses Verbot des Verkaufs ohne Zulassung verpflichtet den Aussteller, dem Veranstalter sämtliche diesem auflaufende bzw. vorgeschriebene, mit dem Verstoß in kausalem Zusammenhang stehende Kosten, Gebühren sowie Steuern verschuldensunabhängig zu ersetzen. Im Falle eines Verstoßes mehrerer Aussteller haften solche Aussteller für die genannten Kosten, Gebühren sowie Steuern zu ungeteilter Hand. Die entgeltliche Abgabe von Mustern ist an eine Zulassung durch den Veranstalter gebunden. Die unentgeltliche Abgabe von Mustern ist gestattet.

Empfänge und Feste am Messestand
Aktivitäten nach den allgemeinen Messeöffnungszeiten sind genehmigungspflichtig und schriftlich dem Messeteam zu melden. Die dadurch entstehenden Kosten (Personal, Strom, Beiträge für Verlängerungen) werden Ihnen in Rechnung gestellt. Ihre Gäste müssen über eine gültige Eintrittskarte verfügen. Einladungen, die gleichzeitig zum Eintritt berechtigen, können wir nicht akzeptieren.

Internet / WLAN

Der Vollständigkeit halber wollen wir Sie darauf hinweisen, dass der technisch einwandfreie Betrieb von WLAN-Systemen aufgrund physikalisch bedingter Beschränkungen der WLAN-Technologie nicht dauerhaft gewährleistet werden kann.